Anmeldung Workshop »Innovative Glasprozessierung« 2021

Was sind künftige Trends in der Formgebung von Gläsern? Welche Vorteile bringen innovative Fertigungstechnologien gegenüber etablierten Verfahren? Und wie kann dies Ihrem Unternehmen Wettbewerbsvorteile sichern?


Antworten auf diese Fragen wird ein neues Projekt der Fraunhofer Institute IPT (Aachen), ISC (Würzburg), IOF (Jena) und IMWS (Halle) liefern.

„Next-Level Optikfertigung“ beschäftigt sich mit innovativen Technologien zur Formgebung von Gläsern (insbesondere digitalen Verfahren wie 3D-Druck), der Synthese von neuen Gläsern und einer umfangreichen Prozess- und Materialanalytik. Auch Prozessabfolgen wie beispielsweise die Formgebung mittels Ultrakurzpulslasern und die anschließende Veredelung durch Mikrostrukturierung oder Ultrapräzisionsbearbeitung werden betrachtet.

In einem ersten virtuellen Workshop am 7. Mai 2021 möchten wir Ihre Fragestellungen und unsere Technologien diskutieren und Entwicklungsthemen mit Ihnen definieren, die wir für Sie angehen.

 

Termin: 7. Mai 2021 / 9-12 Uhr

Veranstaltungsort: Online

Kosten: Kostenfrei


Dieser Workshop richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen.

Anmeldeformular

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Ohne Ihre Zustimmung zur Datenspeicherung können wir Ihre Anmeldung nicht aufnehmen und verarbeiten.

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Auszug Teilnahmebedingungen
Anmeldungen müssen schriftlich bzw. über ein online-gestütztes double-opt-in Verfahren erfolgen. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt, die Anmeldungen werden nach Eingang berücksichtigt.
Schriftliche Abmeldungen bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn sind kostenfrei. Nach dieser Frist werden gestaffelte Gebühren für die Stornierung gemäß unserer AGB erhoben. Maßgebend ist der Poststempel.
Es ist möglich, nach Absprache einen Ersatzteilnehmer zu benennen.
In Ausnahmefällen behalten wir uns den Wechsel von Referenten und/oder Änderungen im Programmablauf vor.
Muss eine Veranstaltung aus unvorhergesehenen Gründen abgesagt werden, erfolgt umgehend eine Benachrichtigung an die angemeldeten Teilnehmer. In diesem Fall besteht nur der Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Teilnahmegebühren.